Was tun wir?


Wir führen durch:


Wartungsarbeiten jeglicher Art an LKW und Anhänger


Reparaturen an LKW und Anhänger


Bremsendienst


HU-Vorbereitung und Abnahme (Dienstag Donnerstag und Freitag im Hause)


Abgasuntersuchung


Fahrtenschreiber-Prüfung


Hol- und Bring-Dienst



Wartungsarbeiten:

  • Öl- und Filterwechsel an Motor; Schmieren von Getriebe, Achsen und anderen beweglichen Teilen
  • Kontrolle und Ergänzung von Kühlerfrostschutz und Scheibenwaschanlagen
  • Erneuerung der Bremsflüssigkeit
  • Wartungs- und Einstellarbeiten an Motoren
  • Überprüfung der elektrischen Anlage
  • Hohlraumkonservierung
  • Bremsenprüfung
  • Kontrolle und Einstellung der Achsgeometrie
  • Klimaservice auch an Bussen


Reparaturen:

  • Instandsetzung von mechanischen Baugruppen wie Motor, Getriebe, usw.
  • Unfallreparaturen
  • Lokalisierung und Behebung von Fehlfunktionen der Elektrik und Elektronik (IVECO-Tester usw.)
  • Bremsen-, Karosserie- und Aufbauinstandsetzung



Bremsendienst:


Alle LKW über 7,5t und Anhänger über 10t Gesamtgewicht unterliegen der Prüfpflicht nach §27 StVZO, der sogenannten Sicherheitsprüfung (SP), die 6 Monate vor jeder TÜV-Prüfung durchzuführen ist. 

Hierzu sind wir geschult, ausgestattet und berechtigt.



HU-Vorbereitung:


Ihr Fahrzeug wird von uns für die HU Prüfung vorbereitet und auf Wunsch auch gleich dem Prüfer  vorgeführt. Die Abnahme findet regelmäßig dienstags donnerstags und freitags und nach Vereinbarung bei uns im Hause statt.



Abgasuntersuchung:


Dieselfahrzeuge bis 3,5t Gesamtgewicht müssen alle zwei Jahre einer Abgasuntersuchung (AU) nach §47a StVZO unterzogen werden; Fahrzeuge über 3,5t sogar jährlich.                                               Fahrzeuge, die nach dem 1.1.2006 zugelassen wurden, müssen nach dem neuen Leitfaden 4 untersucht werden, auch diesen Nachweis können wir für Sie erbringen.

Wir sind geschult und bemächtigt diese Prüfungen durchzuführen.



Fahrtenschreiberprüfung:


EC-Tachographen und Fahrtenschreiber unterliegen einer zweijährigen Prüfpflicht nach §57b StVZO. Diese Prüfung machen wir für Sie ebenso den Einbau und die Prüfung einer Geschwindigkeitsbegrenzungsanlage nach §57d StVZO.



Hol- und Bringdienst:


Auf Wunsch holen wir Ihr Fahrzeug bei ihnen ab und bringen es Ihnen termingerecht zurück.

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